Anforderungen der Geldgeber
Geldgeber können von Ihnen verlangen, dass Sie bestimmte Kriterien für die Datenverwaltung und -speicherung einhalten, je nach Art Ihrer Forschungsdaten. Die wichtigsten werden von FAIR erfasst.
Die FAIR Grundsätze
- Findable (Auffindbar)
- Accessible (Zugänglich)
- Interoperable (Interoperabel)
- Re-usable (Wiederverwendbar)
Dies sind die in Europa üblichen Kriterien für das Forschungsdatenmanagement. Die FAIR-Grundsätze unterstützen eine Datenverwaltung, von der die wissenschaftliche Forschung insgesamt profitiert. Stellen Sie sicher, dass Ihre Daten in einem Repository gespeichert werden, das FAIR-konform ist. Beispiele solcher Repositories: re3data.org, und für die Schweiz vor allem: DLCM long-term preservation und OLOS
Kosten für die Speicherung
Abhängig von der Grösse der Datensets und deren Aufbewahrungsdauer können Repositorien eine Gebühr berechnen. Achten Sie darauf, dass Sie diese in Ihre Planung miteinbeziehen. Der SNF erstattet die Datenhaltungskosten bei finanzierten Projekten.