Um die zweckgebundene Nutzung der Informatikinfrastruktur der Universität St.Gallen zu gewährleisten, erliess der Senatsausschuss gestützt auf Art. 35 Abs. 2 des Universitätsstatuts vom 25. Oktober 2010 Benützungsvorschriften für die HSG-IT-Services.
Die Benützungsvorschriften dienen der Gewährleistung eines ungestörten, wirtschaftlichen und sicheren Bezugs dieser Services.
Durch Ihren Bezug dieser Services (Gebrauch der persönlichen Benutzer-ID bzw. Login) akzeptieren Sie die Vorschriften und verpflichten sich, diese sowie ergänzende Regelungen und Weisungen bezüglich der Nutzung von IT Dienstleistungen einzuhalten. Dies gilt auch bei indirektem Zugang (beispielsweise Zugriff via Internet-Serviceprovider).
Die HSG-IT-Benützungsvorschriften sowie ergänzende Vorgaben finden Sie im Downloadbereich rechts.